Evo Morales wird aller Voraussicht nach 2019 erneut für eine vierte Amtszeit kandidieren können. So interpretiert die Opposition, die neueste Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, über die im September 2017 "abstrakte Petition der Verfassungswidrigkeit", die die MÁS-Fraktion im Kongress vor Gericht eingereicht hat. Die Entscheidung hat zu scharfen Reaktionen der Opposition geführt und es kam zu etlichen tumultartigen Demonstrationen in den bolivianischen Großstädten La Paz, Cochabamba und Santa Cruz. Auf Seiten der Regierung und der politischen Kräfte, die Morales' Wiederwahl unterstützen, war die Freude über eine mögliche weitere Amtszeit hingegen groß.
Die getroffene Entscheidung beinhaltet die Annullierung sämtlicher Artikel der Verfassung von 2009, inklusive der Änderung des Wahlgesetzes, das u.a eine Grenze der präsidialen Amtsperiode festlegt. Im Falle des Präsidenten und seiner Partei “MAS”, war die Amtszeit auf fünf Jahre, mit der Möglichkeit einer weiteren Amtsperiode begrenzt. Dies wurde nun aufgehoben, sodass Evo Morales auf eine unbestimmte Amtszeit hoffen darf.